Unter dem Begriff Hundezwingerhaftpflicht versteht man eine Hundehaftpflicht im Mehrtiertarif. Hier ist es nicht zwingend von Bedeutung, die Tiere in einem Zwinger zu halten. Sie ist ebenso ideal für Züchter also auch für Hundehalter mit mehreren Tieren.
In der Hundezwingerhaftpflicht erhalten Sie, genauso wie bei der „normalen“ Hundehaftpflicht, eine Absicherung für die Haftpflichtschäden, die die Hunde Dritten gegenüber verursachen. Hier sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt.
Außerdem sind in der Hundezwingerhaftpflicht für Züchter die von der versicherten Hündin geborenen Welpen bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert.